Ziel 9: Industrie, Innovation und Infrastruktur
Das Ziel 9 gliedert sich in verschiedene Unterziele. Um die wirtschaftliche Wohlentwicklung und das Wohlergehen aller zu unterstützen, soll in Ziel 9.1 eine verlässliche und widerstandsfähige Infrastruktur aufgebaut werden. Mit einer nachhaltigen Industrialisierung soll bis 2030 der Anteil der Industrie an der Beschäftigung und am BIP in den Entwicklungsländern verdoppelt werden,
indem kleineren (Industrie-)
Unternehmen der Zugang zu Finanzdienstleistungen und bezahlbaren Krediten erleichtert wird (9.2 + 9.3). Dazu ist die Modernisierung der Infrastruktur und der Industrie
mit Ausrichtung auf umweltverträgliche Technologien sowie die Förderung der wissenschaftlichen und industriellen Forschung und
Entwicklung als auch der Zugang zum Internet notwendig (9.4, 9.5).
Insbesondere die am wenigsten entwickelten Länder sollen beim Aufbau ihrer Infrastruktur unterstützt werden (9.a). Mit einem förderlichen politischen Umfeld und breitem Zugang zu Kommunikations- und Informationstechnologie sollen die Forschung und Entwicklung möglich gemacht werden (9.b, 9.c).