Inklusion und Teilhabe
Das Diversitätsmanagement der TU Dortmund versteht Behindertenpolitik als Querschnittsaufgabe in allen politischen Gestaltungsfeldern, welche in einem Disability Mainstreaming konkretisiert wird, wie es sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention ableitet. Dazu dient u. a. der seit 2020 eingesetzte Aktionsplan „Eine Hochschule für alle“, der im Jahr 2023 für weitere vier Jahre fortgeschrieben wurde und mehr als 20 Maßnahmen enthält. Darüber hinaus sind konkrete Ziele für die Beschäftigten der TU Dortmund in der Inklusionsvereinbarung festgehalten worden. Diverse Akteur*innen arbeiten in enger Verzahnung daran, dass chancengerechte Studien- und Arbeitsbedingungen gelebte Realität werden. Gemäß ihrer Nachhaltigkeitsstrategie will die TU Dortmund bis zum Jahr 2025 baulich sowie informatorisch barrierefrei sein. Insbesondere soll bis dahin ein barrierefreier Zugang zu den Informationen über Forschung, Lehre und zu den Serviceangeboten der Hochschule realisiert und die barrierefreie Wegeführung auf dem Campus abgeschlossen werden.
Die 22. Sozialerhebung hat ermittelt, dass in Deutschland insgesamt 16 % der Studierenden mit einer studienerschwerenden Beeinträchtigung studieren (Kroher, M. et al. 2023, S. 42). Eine genauere Datenlage und detaillierte Ergebnisse zum Thema Studieren mit Behinderungen stellt der im Dezember 2023 veröffentlichte Bericht "best3. Studieren mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung" bereit. Im Zuge dessen Veröffentlichung werden den TU-Akteur*innen ergänzend individuelle Daten für eine Auswertung zur Verfügung gestellt. Der Bereich Behinderung und Studium (DoBuS) geht davon aus, dass die Anzahl der Studierenden mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen an der TU Dortmund dem bundesweiten Durchschnitt von 16 % entspricht (Stand Januar 2024).
DoBuS gibt seit über 40 Jahren an der TU Dortmund innovative forschungsgeleitete Impulse und bietet konkrete Hilfestellungen, um chancengerechte Studienbedingungen für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen zu schaffen. Angesiedelt im Zentrum für Hochschulbildung (zhb), berät und unterstützt DoBuS Studieninteressierte, Studierende und Beschäftigte zum Thema „Behinderung und Studium“. Es werden u. a. im Rahmen des Peer Supports verschiedene Gesprächsgruppen und das Peer Mentoring Programm angeboten. Im Bereich barrierefreie Medien und assistive Technologie unterstützt DoBuS Studierende unter anderem hinsichtlich der Chancen und Grenzen des Einsatzes assistiver Technologie. Lehrende und alle weiteren Beschäftigten werden im Sinne der digitalen Barrierefreiheit bei der Erstellung barrierefreier Lernumgebungen und Materialien unterstützt. Im Rahmen des sog. "Dortmunder Arbeitsansatzes" leitet DoBuS ausgehend von der Beratung und Unterstützung Einzelner strukturelle und hochschulpolitische Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit ab.
Im Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) der TU Dortmund setzt sich das Autonome Behindertenreferat (ABeR) unabhängig für Chancengleichheit und Barrierefreiheit ein.
Die Schwerbehindertenvertretung vertritt die Anliegen der schwerbehinderten und von Behinderung bedrohten Beschäftigten der TU, indem sie ein umfassendes Beratungsangebot anbietet und darüber hinaus z. B. die behindertengerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen unterstützt und Vorstellungsgespräche begleitet.
Der Campus der TU Dortmund ist barrierefrei zugänglich und auf vielen Wegen ist ein Blindenleitsystem vorhanden. Für einen Überblick über den Campus der TU Dortmund kann ein audio-taktiler Lageplan genutzt werden. Auf diesem können alle Gebäude der TU Dortmund ertastet werden.