ÖPNV und Dienstreisen
Deutschlandticket
Zum 01.03.2025 ist eine Tarifreform des VRR in Kraft getreten. In diesem Zuge sind die Abo-Produkte "Ticket1000", "BärenTicket" und "YoungTicketPlus" entfallen und wurden durch das "Deutschlandticket ersetzt. Unter der Bezeichnung "Jobticket" wurden diese Abo-Produkte bisher für die Mitarbeitenden der TU Dortmund mit Großkundenrabatt angeboten.

Da die Konditionen des Jobtickets und des Deutschlandtickets identisch sind, wird die TU Dortmund das Jobticket-Angebot zum 31.08.2025 einstellen. Das Land NRW gewährt keinen Zuschuss auf das Deutschlandticket und stellt dieses somit NICHT als Jobticket bereit. Eine Reduzierung der Kosten des Deutschlandtickets ist somit leider nicht möglich.
Preisgünstigstes Reisemittel
Laut Landesreisekostengesetz (LRKG NRW) können sich Dienstreisende zum Beispiel für eine Bahnfahrt entscheiden, auch wenn die Fahrkarte teurer ist oder durch die längere Fahrzeit Anspruch auf Übernachtung und höheres Tagegeld entsteht. Zudem kann für Bahnfahrten ab zwei Stunden einschließlich Umsteigezeiten die 1. Klasse genutzt werden.
Im ServicePortal ist eine Übersicht bereitgestellt.
Dienstreisen mit der Bahn
Der Zielort von Dienstreisen kann umweltfreundlich mit der Bahn erreicht werden. Seit 2022 werden etwaige Mehrkosten dafür übernommen. Bahntickets für Dienstreisen von Mitarbeitenden sind über die TU Dortmund zum reduzierten Großkundenpreis zu erwerben. Auch dies wird über das ServicePortal abgewickelt.
Dienstreisen kompensieren
Bei unvermeidbaren Dienstreisen lassen sich die verursachten CO2-Emissionen gegebenenfalls kompensieren. Zur Zeit ist das bei DFG-geförderten Forschungsprojekten möglich.
Mittlerweile gerät Nachhaltigkeit aber auch in diversen Antragslinien verstärkt in den Fokus, sodass sich ein genaues Hinschauen bei der Kompensation von Dienstreisen bei Fördermittelbeantragungen lohnen kann.
Das Landesreisekostengesetz NRW sieht eine solche Kompensation zur Zeit nicht vor. Hier wäre privat eine Kompensationszahlung möglich, allerdings werden die Kosten nicht erstattet.
Umweltauswirkungen: Vergleich von Reisemitteln
Auf der Website Ecopassenger können Reisewege mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln (Auto, Zug, Flugzeug) miteinander vergleichen werden. Es werden Werte zum Energieverbrauch sowie zu CO2- und Luftschadstoffemissionen berechnet.