Ziel 2: Kein Hunger
Das Ziel gliedert sich in mehrere Unterziele. Die ersten beiden Unterziele sind die vollständige Beendigung des Hungers (2.1) und aller Formen der Fehlernährung (2.2). Hierzu sollen sich unter anderem die landwirtschaftliche Produktivität sowie die Einkommen der kleinen Nahrungsmittelproduzenten verdoppeln. Letztere sollen auch einen sicheren und gleichberechtigten Zugang zu Produktionsressourcen und Betriebsmitteln bekommen (2.3). Ebenso soll die Nachhaltigkeit der Nahrungsmittelsysteme sichergestellt sowie resiliente landwirtschaftliche Methoden angewandt werden, die zum Erhalt der Ökosysteme beitragen und Klimaänderungen standhalten (2.4). Zusätzlich soll die genetische Vielfalt bewahrt werden und der Zugang zu diesen genetischen Ressourcen gesichert werden (2.5).
Investitionen in die ländliche Infrastruktur und der Wissens- und Technologieaustausch sollen insbesondere den weniger entwickelten Ländern helfen, ihre Nahrungsmittelerzeugung zu steigern (2.a). Weiterhin sollen Handelsbeschränkungen und -verzerrungen auf den Agrarmärkten korrigiert werden und alle Agrarexportsubventionen mit ähnlicher Wirkung abgeschafft werden (2.b), sowie extreme Schwankungen der Nahrungsmittelpreise begrenzt werden (2.c).