Ziel 16: Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen
Ziel 16 gliedert sich in verschiedene Unterziele. Zentrale Forderungen sind neben der deutlichen Verringerung der
Gewalt (16.1) und der Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs aller zur Justiz (16.3) auch die Beendigung des Missbrauchs
und der Ausbeutung von Kindern (16.2), die Bekämpfung illegaler Finanz- und Waffenströme und der organisierten Kriminalität (16.4).
Außerdem die Reduzierung von Korruption (16.5), eine rechtliche Identität für alle Menschen durch die Registrierung der Geburten (16.9) sowie der öffentliche Zugang zu Informationen (16.10). Auf allen Ebenen sollen leistungsfähige und
rechenschaftspflichtige Institutionen aufgebaut werden (16.6) und die Entscheidungsfindung inklusiv, partizipatorisch und repräsentativ gestaltet sein (16.7). Auch soll die Teilhabe der Entwicklungsländer an den globalen Lenkungsinstitutionen verstärkt
werden (16.8).
Um diese Unterziele zu erreichen, müssen staatliche Institutionen über notwendige Kapazitäten verfügen (16.a) und
nicht diskriminierende Rechtsvorschriften, Politiken und Verwaltungsverfahren durchgesetzt werden (16.b). In Einklang mit dem Bekenntnis der Agenda 2030, die Menschenrechte für alle Menschen zu verwirklichen, baut SDG 16 mit seinen Unterzielen auf universellen
Menschenrechtsstandards und -prinzipien auf und nutzt diese als Umsetzungsmaßstab.