Ziel 15: Leben an Land
Das Ziel teilt sich in mehrere Unterziele. Angestrebt wird umfassender Schutz, Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung von Ökosystemen an. Unterziel 15.1 nimmt die Erhaltung der Land- und Binnensüßwasser-Ökosysteme in den Blick, während 15.3 die Wüstenbildung sowie den Schutz der Bodenqualität und 15.4 die Bergökosysteme adressieren. Unterziel 15.2 macht die nachhaltige Bewirtschaftung aller Waldtypen, die Beendigung der Entwaldung sowie den Wiederaufbau geschädigter Wälder und die Aufforstung zum Ziel. Mit den Unterzielen 15.5 bis 15.8 soll vor allem dem Verlust der biologischen Vielfalt begegnet werden, unter anderem durch ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung genetischer Ressourcen ergebenden Vorteile (15.6), dringende Maßnahmen zur Bekämpfung der Wilderei und des Handels mit geschützten Pflanzen- und Tierarten (15.7) oder die Verhinderung des Einbringens invasiver gebietsfremder Arten (15.8). Schließlich sollen Ökosystem- und Biodiversitätswerte in Entscheidungsprozesse einbezogen werden (15.9).
Als Umsetzungsmittel fungiert die deutliche Erhöhung der finanziellen Mittel für die Erhaltung und die nachhaltige Nutzung der Biodiversität und der Ökosysteme (15.a) und sieht erhebliche Mittel für die Finanzierung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder, verbunden mit geeigneten Anreizen für Entwicklungsländer (15.b), vor. Zudem sollen die Bekämpfung der Wilderei und des Handels mit geschützten Arten verstärkt werden (15.c).