Ziel 14: Leben unter Wasser
Das Ziel teilt sich in mehrere Unterziele. Diese konkretisieren den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Meere: Unterziele 14.1 und 14.3 adressieren Meeresverschmutzung und Überdüngung (Zieljahr 2025) sowie Versauerung der Meere. Unterziele 14.2 und 14.5 fordert die nachhaltige Bewirtschaftung und den wirksamen Schutz der Meeres- und Küstenökosysteme (jeweils mit Zieljahr 2020). 14.4 und 14.6 bezwecken das Ende von Überfischung, illegaler Fischerei und zerstörerischen Fangpraktiken, unter anderem durch Abschaffung kontraproduktiver Subventionen. Unterziel 14.7 fordert wirtschaftliche Vorteile aus der nachhaltigen Nutzung der Meere für Entwicklungsländer.
Weitere Aspekte sind die Weitergabe von Meerestechnologien (14.a), der Zugang von Kleinfischern zu Meeresressourcen und Märkten (14.b) und die Umsetzung des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (14.c).