Ziel 13: Maßnahmen zum Klimaschutz
Das SDG 13 teilt sich in mehrere Unterziele. Es sieht die Stärkung der Widerstandskraft und Anpassungsfähigkeit gegenüber klimabedingten Gefahren (13.1), die Einbeziehung von Klimaschutzmaßnahmen in nationale Politiken und Strategien (13.2) sowie die Verbesserung der personellen und institutionellen Kapazitäten im Bereich der Abschwächung des Klimawandels und der Klimaanpassung (13.3), vor.
International sollen dazu bis 2020 gemeinsam jährlich 100 Milliarden US-Dollar aus privaten und öffentlichen Quellen zur Unterstützung der Entwicklungsländer mobilisiert werden (13.a), sowie Planungs- und Managementkapazitäten in den am wenigsten entwickelten Ländern gefördert werden (13.b).
Neues über Maßnahmen zum Klimaschutz
Klimafreundlichere Dienstreisen
- 13 Massnahmen zum Klimaschutz
- TU News
Durch die Änderung können sich Dienstreisende zum Beispiel für eine Bahnfahrt entscheiden, auch wenn die Fahrkarte teurer ist oder durch die längere Fahrzeit Anspruch auf Übernachtung und höheres Tagegeld entsteht. Zudem kann für Bahnfahrten ab zwei Stunden einschließlich Umsteigezeiten die 1. Klasse genutzt werden. Eine weitere Änderung ist die Vereinfachung der Wegstreckenentschädigung bei Nutzung des eigenen Fahrzeugs.
Im ServicePortal gibt es eine Übersicht zu allen wichtigen Neuerungen bereitgestellt.
Das neue LRKG NRW gilt für alle ab dem 1. Januar 2022 angetretenen Reisen. Für alle noch im Jahr 2021 begonnenen Reisen gelten weiterhin die bisherigen Regelungen.
Alle Reisenden, die nicht über einen SAP-Zugang verfügen, benutzen für alle ab dem 1. Januar 2022 angetretenen Reisen bitte die im ServicePortal bereitgestellten neuen Formulare.
Gerne helfen die Kolleg*innen des Sachgebietes „Personalrechtliche Nebengebiete“ bei weiteren Fragen oder Informationen zum Thema Dienstreisen jederzeit weiter.
Auszug aus einer Rundmail der TU Dortmund vom 07.02.2022