Ziel 11: Nachhaltige Städte und Gemeinden
Das Ziel gliedert sich in mehrere Unterziele. SDG 11 beschließt die Verbesserung des Zugangs zu sicherem, bezahlbarem Wohnraum und Verkehrssystemen (11.1 + 11.2). Dabei sollen insbesondere Ältere oder Menschen in prekären Situationen oder mit Behinderungen als auch Frauen und Kinder berücksichtigt werden. Insgesamt soll die Verstädterung inklusiver gestaltet werden, partizipatorisch geplant und Weltkulturerben und Weltnaturerbe berücksichtigt werden (11.3 + 11.4). Die Umweltbelastung pro Kopf in den Städten, Luftqualität und Abfallbehandlung sollen reduziert werden und Todesfälle sowie betroffene Menschen aufgrund von Katastrophen sollen deutlich reduziert werden (11.5 + 11.6). Die Förderung des Zugangs zu sicheren und inklusiven Grünflächen im öffentlichen Raum ist ein Ziel (11.7).
Dabei soll gleichzeitig eine nationale und regionale Entwicklungsplanung gefördert und soziale sowie ökologische Verbindungen zwischen städtischen und ländlichen Gebieten gestärkt werden (11.a). Politiken und Pläne zur Förderung der oben genannten Maßnahmen in den Städten und Siedlungen sollen bis 2020 erhöht werden und es wird darauf abgezielt, die am wenigsten entwickelten Länder durch finanzielle und technische Hilfe beim Bau nachhaltiger Gebäude unter Nutzung regionaler Materialien zu unterstützen (11.b + 11.c).