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Sommerhitze

Studieren und Arbeiten bei Hitze an der TU Dortmund

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Mehrere Studierende stehen vor dem Mensagebäude und rechts sind grüne Bäume im Sommer. © Roland Baege​/​TU Dortmund
Sommer, Sonne, Hitze. Das Referat Arbeits- und Gesundheitsschutz informiert über richtiges Verhalten und die neue Dienstvereinbarung zur Sommerhitze.

Bei sonnigem Wetter fühlen sich die meisten Menschen wohl. Für gesunde Erwachsene sind bei Hitzeperioden bzw. Hitzewellen und normalem Lebensstil keine gesundheitlichen Probleme zu erwarten – vorausgesetzt: sie nehmen ausreichend Flüssigkeit und Nahrung zu sich und vermeiden übermäßige Sonneneinstrahlung. Bei Schwangeren und chronisch kranken Personen, wie auch Kindern sind die Wärmeregulationsmechanismen oft gestört und damit treten Probleme auf.

Was kann jeder Einzelne für sich oder andere tun?

  • Sie müssen Ihrem Körper ausreichend Flüssigkeit zuführen. Hierzu eignen sich kühle (nicht kalte) Getränke wie Trinkwasser, Wasser-Saft-Gemische, salzarme Brühen. Ergänzend zur individuellen Versorgung stehen an fünf Standorten öffentlich zugängliche Trinkwasserspender zur Verfügung. Sie finden Trinkwasserspender in den Gebäuden EF50, SRG I und in den Foyers der C/P-Gebäude OH 4 und OH 6.
  • Vermeiden Sie direkte Sonneneinstrahlung. Günstiger ist es sich im Schatten oder in abgedunkelten Räumen aufzuhalten. Bei Belastung durch Wärme soll insbesondere von der Möglichkeit des Mobilen Arbeitens und des Arbeitens auf beschatteten Außenflächen der TU Gebrauch gemacht werden.
  • Nutzen Sie die kühleren Nacht- und Morgentemperaturen zum intensiven Lüften der Räume. Lassen Sie die Fenster geschlossen, wenn die Außentemperatur höher ist als die Raumtemperatur.
  • Achten Sie auf Ihre Kollegen, Familie und Bekannten. Auch sie sollten sich entsprechend der hohen Sommertemperaturen verhalten.
  • Nicht in geschlossenen parkenden Fahrzeugen aufhalten.
  • Verwenden Sie Sonnenschutzcreme, Sonnenbrille und Kopfbedeckung bei Ihrem Aufenthalt im Freien.

Allgemeine Maßnahmen am Arbeitsplatz TU Dortmund in der Sommerzeit sind:

  • In der vorlesungsfreien Zeit des Sommersemesters ist es den Beschäftigten gestattet, bis zum 30.09 eines jeden Jahres den Beginn der Dienstzeit auf 6 Uhr vorzuziehen. Die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs, die Einhaltung von Dienstplänen und die ordnungsgemäße Erledigung von Eil- und Fristsachen müssen sichergestellt sein.
  • Für schwangere und stillende Mütter können weitergehende individuelle Regelungen mit den örtlichen Vorgesetzten vereinbart werden.
  • Für schwerbehinderte Menschen sollen weitergehende individuelle Regelungen mit den örtlichen Vorgesetzten vereinbart werden, die die behinderungsbedingten Bedürfnisse berücksichtigen.  
  • Langfristig wird die TU Dortmund bei Gestaltungs- und Baumaßnahmen auf dem Campus darauf hinwirken, dass Temperaturbelastungen entgegengewirkt wird, z. B. durch konsequente Erhöhung des Bestandes von Laubbäumen vor Dienstgebäuden zur Beschattung und Verschattung von Glasflächen an Gebäuden.
  • Im Sommer 2022 wurde eine Dienstvereinbarung abgeschlossen. Die Verlinkung auf die Amtlichen Mitteilungen und eine englische Übersetzung (pdf, intranet) ist erfolgt.
  • Bis Ende 2023 wird geprüft ob einige Räume der TU Dortmund bei Belastung durch Wärme geeignet sind, als Abkühlräume zu dienen und ob deren Anzahl ausreichend ist.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Referats für Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz