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Selbstverpflichtung

Gemeinsam gegen Machtmissbrauch

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Im Vordergrund stehen ein Laptop und ein Tablet auf einem Tisch, im Hintergrund ist eine Tafel. Darauf sind in stilisierter Form eine ausgestreckte Hand in einem Schutzschild zu sehen. © Mediaphotos​/​Adobestock.com
Die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen haben eine Selbstverpflichtungserklärung zum Umgang mit Machtmissbrauch verabschiedet und in Düsseldorf öffentlich vorgestellt. Auch die TU Dortmund verpflichtet sich, konsequent gegen jedwede Form von Machtmissbrauch im Wissenschaftssystem vorzugehen und Hilfsangebote zu etablieren. Dabei kann die Universität bereits auf verschiedenen Aktivitäten zur Prävention und Beratung aufbauen. Zu den neuesten Maßnahmen zählen die Grundsätze guter Promotionsbetreuung, die Gründung der AG Machtmissbrauch sowie die Beratungsstelle zum Schutz vor Diskriminierung und vor sexualisierter Gewalt.

In den vergangenen Monaten wurden mehrere Fälle von Machtmissbrauch an deutschen Hochschulen öffentlich. Dabei handelt es sich um ein Spektrum von Sachverhalten, die vom Verdacht auf sexuelle Nötigung über Vorwürfe von Diskriminierung bis hin zu Berichten über Aneignung von Autorschaft oder Übertragung sachfremder Aufgaben reichen. Gerade im Rahmen einer Promotion besteht eine große Abhängigkeit der Doktorand*innen von Betreuenden, was Machtmissbrauch im Wissenschaftssystem begünstigen kann.

In einer gemeinsamen Erklärung der Landesrektorenkonferenz (LRK) haben nun die Hochschulen in NRW jedwede Form von Machtmissbrauch aufs Schärfste verurteilt und sich dazu verpflichtet, jedem Hinweis darauf entschlossen nachzugehen sowie entsprechende Vorfälle konsequent zu ahnden. Die Selbstverpflichtung sieht unter anderem vor, dass die Hochschulen ihre Mitglieder für das Thema sensibilisieren, über Angebote informieren, Konzepte für Interventionen und Sanktionen weiterentwickeln sowie flächendeckend Betreuungsvereinbarungen für Promotionsvorhaben geschlossen werden. Darüber hinaus beabsichtigen das NRW-Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) und die LRK, eine unabhängige und hochschultypübergreifende Anlaufstelle für Opfer und Zeug*innen von Machtmissbrauch zu etablieren.

AG Machtmissbrauch eingerichtet

Eine Vielzahl der Maßnahmen, die die Selbstverpflichtungserklärung vorsieht, setzt die TU Dortmund bereits um. So ist im Rahmen der „Grundsätze für gute Promotionsbetreuung“ nun eine Muster-Betreuungsvereinbarung verfügbar, die bei Promotionsvorhaben künftig zwischen Promovend*in und Betreuer*innen geschlossen werden soll. Sie regelt die Erwartungen an die Zusammenarbeit in Form von Aufgaben, Rechten und Pflichten. Dabei sensibilisiert sie auch für das Abhängigkeitsverhältnis und sieht organisatorische Maßnahmen vor, die Position der Promovierenden zu stärken. Die Gremien der Universität befassen sich derzeit mit einer Neufassung der Promotionsrahmenordnung, um die Betreuungsvereinbarung darin verbindlich zu verankern. Hierfür plant auch das MKW im Hochschulgesetz landesweit die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.

Auf Initiative des Rektors hat sich im Sommer zudem die AG Machtmissbrauch konstituiert. Hier treten die verschiedenen Beratungs- und Anlaufstellen der TU Dortmund in den Austausch, um eine möglichst breite Perspektive auf das vielschichtige Thema einzunehmen. „Die missbräuchliche Ausnutzung einer Machtposition darf an der TU Dortmund nicht geduldet werden“, sagt Rektor Prof. Manfred Bayer. „Mir ist es ein besonderes Anliegen, dass wir Strukturen stärken, um Machtmissbrauch vorzubeugen, Meldungen einzelner Fälle zu erleichtern und Sanktionsmöglichkeiten ausschöpfen. Niemand darf hier wegschauen.“

Beratungsstelle nimmt Arbeit auf

Bereits im vergangenen Jahr hatte die TU Dortmund eine Richtlinie zum Schutz vor Diskriminierung und vor sexualisierter Gewalt verabschiedet, mit der sie proaktiv Antidiskriminierungsarbeit fördern möchte. Die Universität verpflichtet sich darin, Diskriminierung und sexualisierte Gewalt unnachgiebig zu verfolgen und im Rahmen der rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten zu sanktionieren. Zudem möchte sie das Bewusstsein und die Aufmerksamkeit für beide Probleme schärfen. Beim Land NRW hatte die Universität erfolgreich Mittel eingeworben, um eine zentrale Beratungsstelle zum Schutz vor Diskriminierung und vor sexualisierter Gewalt einzurichten. Diese hat nun ihre Arbeit aufgenommen und wird künftig Betroffene beraten sowie hochschulweit für die Themen Diskriminierung und sexualisierte Gewalt sensibilisieren.
 

Zur Pressemitteilung des MKW