FAQ - Häufig gestellte Fragen
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Strategisches
Das im Juni 2021 gegründete Nachhaltigkeitsbüro der TU Dortmund unterstützt den Arbeitskreis Nachhaltigkeit (AKN) bei der Umsetzung einer transparenten Nachhaltigkeitskommunikation und bei der Initiierung und Umsetzung von nachhaltigen Projekten. Angesiedelt in der Abteilung Organisationsentwicklung des Dezernat Hochschulentwicklung und Organisation übernimmt das Nachhaltigkeitsbüro die operativen Aufgaben und ist zentrale Anlaufstelle für alle Mitglieder der TU. Es stärkt und unterstützt Nachhhaltigkeitsprojekte und Initiativen an der TU Dortmund. Studierende, wissenschaftliche sowie nicht-wissenschaftliche Mitarbeitende sind im Nachhaltigkeitsbüro herzlich willkommen, um sich über das Thema zu informieren oder bei Projekten mitzuwirken. Das Nachhaltigkeitsbüro ist in allen Handlungsfeldern der TU Dortmund tätig: in der Lehre, in der Forschung, auf dem Campus und auf organisationaler Ebene sowie in der Hochschulpolitik.
Die TU Dortmund versteht Nachhaltigkeit als integratives Konzept, das die langfristige Funktionsfähigkeit des globalen ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Systems sicherstellt. Nachhaltig in diesem Sinne ist, was die Lebensqualität der gegenwärtigen Generation sichert, ohne dabei künftige Generationen in der Gestaltung ihres Lebens einzuschränken oder zu belasten. Dafür bilden der Schutz der Umwelt sowie sozial und ökonomisch verantwortungsvolles Handeln wichtige Grundlagen. Die TU Dortmund hat eine Nachhaltigkeitsstrategie verabschiedet, die aktuelle Handlungsfelder sammelt und Handlungsbereiche für die Zukunft identifiziert. Die Strategie wird fortlaufend weiterentwickelt und aktualisiert. Weitere Informationen zum Nachhaltigkeitsverständnis sowie zu den einzelnen Bereichen finden Sie hier.
Engagement für Nachhaltigkeit ist eine Investition in eine lebenswerte Zukunft. Als Hochschule hat die TU Dortmund Vorbildcharakter für ökologisch, sozial und ökonomisch verantwortungsvolles Handeln. Gesellschaftlich leistet sie einen Beitrag für Nachhaltigkeit und die Schonung von Ressourcen besonders durch den wissenschaftlichen Erkenntnisfortschritt, durch die Vermittlung zukunftsfähiger Kompetenzen und den Transfer von Wissen. Eine nachhaltigere Hochschule bringt eine Vielzahl von Vorteilen mit sich, sowohl für die Hochschule selbst als auch für die Gesellschaft.
Für die TU Dortmund:
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Gesteigerte Attraktivität: Hochschulen, die sich für Nachhaltigkeit engagieren, werden für Studierende und Mitarbeitende attraktiver. Dies kann zu einer höheren Bewerberzahl und einer besseren Mitarbeiterbindung führen.
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Verbesserte Reputation: Eine nachhaltige Hochschule genießt ein positives Image und kann sich als zukunftsorientiert und verantwortungsbewusst präsentieren.
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Kosteneinsparungen: Durch effizientere Ressourcennutzung, beispielsweise durch Energieeinsparungen oder eine Reduktion von Abfall, können langfristig Kosten gesenkt werden.
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Innovationspotenzial: Nachhaltigkeit kann als Innovationsmotor wirken und neue Forschungsfelder, Studiengänge und Ausgründungen hervorbringen.
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Stärkung der Region: Eine nachhaltige Hochschule kann durch ihre Aktivitäten und ihr Engagement zur positiven Entwicklung der Region beitragen, indem sie beispielsweise regionale Unternehmen unterstützt oder Wissenstransfer fördert.
Vorteile für die Gesellschaft:
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Bildung für nachhaltige Entwicklung: Durch die Integration von Nachhaltigkeit in die Lehre werden Studierende zu zukunftsfähigen Akteur*innen ausgebildet, die ihr Wissen und ihre Fähigkeiten im Beruf und im Privatleben einsetzen können.
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Vorbildfunktion: Eine nachhaltige Hochschule kann als Vorbild für andere Institutionen und Unternehmen dienen und zur Verbreitung nachhaltiger Praktiken beitragen.
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Umweltschutz: Eine nachhaltige Hochschule reduziert ihren ökologischen Fußabdruck und trägt somit zum Schutz der Umwelt und zur Bewältigung des Klimawandels bei.
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Soziale Verantwortung: Eine nachhaltige Hochschule fördert soziale Gerechtigkeit und trägt zur Schaffung einer lebenswerten Gesellschaft bei.
Es ist das Ziel der TU Dortmund, dass Nachhaltigkeit in allen Bereichen selbstverständlich mitgedacht und als Gemeinschaftsaufgabe aller Mitglieder und Statusgruppen der TU Dortmund verstanden wird. Klimaschutz und Nachhaltigkeit sind verbunden mit einem individuellen Bewusstsein für die Umwelt und das eigene Handeln. Auch kleine Projekte machen einen Unterschied und tragen zum großen Transformationsprozess zu einer nachhaltigeren Hochschule bei. Deshalb lädt das Nachhaltigkeitsbüro (NHB) alle Mitglieder der TU Dortmund ein, an dem Transformationsprozess zu einer nachhaltigen TU Dortmund mitzuwirken. Informieren Sie sich über aktuelle Projekte auf der Webseite des NHB oder kommen Sie mit eigenen Ideen und Vorschlägen gerne auf das Nachhaltigkeitsbüro zu (nachhaltigkeittu-dortmundde). Engagierte TU-Mitglieder sind herzlich eingeladen an den Sitzungen des Arbeitskreises Nachhaltigeit teilzunehmen, sich über den regelmäßigen Newsletter auf dem Laufenden zu halten oder sich direkt via Discord-Server (Nachhaltigkeit@TU, Einladungslink via NHB per E-Mail) zu vernetzen.
Die TU Dortmund setzt sich auf vielfältige Weise für den Klimaschutz ein. Dies umfasst sowohl die Forschung und Lehre zu nachhaltigen Themen als auch konkrete Maßnahmen zur Reduzierung des eigenen Treibhausgas-Fußabdrucks. Für die Organisation eines koordinierten Verfahrens und zur Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes hat die TU Dortmund ein Klimaschutzmanagement eingerichtet. Die Stelle für das Klimaschutzmanagement wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative. Im Klimaschutzkonzept werden eine Vielzahl von Maßnahmen definiert, die darauf abzielen, Treibhausgasemissionen zu reduzieren und die Transformation zu einer nachhaltigen, klimafreundlichen Gesellschaft zu gestalten. Viele der Maßnahmen sind sektorenübergreifend und beziehen sich auf Bereiche wie Energie, Mobilität, Gebäude und Abfallwirtschaft. In einem ersten Schritt hat die Hochschule als Grundlage eine Treibhausgasbilanz erstellt.
Die Landesverwaltung Nordrhein-Westfalens hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2030 klimaneutral zu werden. Die öffentlich-rechtlichen Hochschulen des Landes sind dazu ebenfalls eingeladen. Gemeinsam mit allen Hochschulen NRWs hat sich die TU Dortmund freiwillig dazu verpflichtet, im Rahmen des Projekts "Klimaneutrale Landesverwaltung" ihre Emissionen zu berichten und ist zudem aktiv an der Entwicklung eines einheitlichen Berichtsstandards aller Hochschulen beteiligt.
Energieverbrauch
Die Technische Universität Dortmund ist ein großer Energieverbraucher. Das Energieportal der TU Dortmund informiert über Maßnahmen der Universität, die den Energiebedarf senken und die Erzeugung bzw. die Nutzung von grüner Energie auf dem Campus fördern. Alle TU-Mitglieder können mit bewussten Entscheidungen und einfachen Maßnahmen aktiv zur Reduzierung des Energieverbrauchs beitragen. Energiespartipps für den Arbeitsalltag erhalten Sie vom Nachhaltigkeitsbüro der TU Dortmund und im TU-Energieportal.
Die TU Dortmund verfolgt das Ziel, Strom vermehrt selbst aus regenerativen Energiequellen zu produzieren. Es gibt inzwischen fünf Photovoltaik-Anlagen auf dem Campus, die jährlich rund 170 MWh Strom erzeugen. Damit könnte man rund 40 Einfamilienhäuser versorgen. So werden bereits 65 Tonnen Treibhausgasemissionen im Jahr eingespart (gemessen am deutschen Strommix). Die Fläche für Photovoltaikanlagen soll weiter ausgebaut werden. Für 2026 ist eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von rund 1,65 MWp geplant, die circa 5 % des Eigenbedarfs der Universität an Strom decken könnte. Wenn temporär mehr Strom erzeugt als verbraucht wird, kann ein Batteriespeicher überschüssige Energie aufnehmen. Standort wird eine 14.000 m2 große Fläche an der Emil-Figge-Straße neben dem HGÜ-Testzentrum.
Für alle Neubauten werden PV-Anlagen durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) mit eingeplant. Im Rahmen von Sanierungen wird geprüft, ob PV-Anlagen nachrüstbar sind. So ist z. B. der neue Sporterweiterungsbau mit einer PV-Anlage ausgestattet. Auch für den Neubau der Universitätsbibliothek ist eine PV-Anlage geplant. Als Effizienzgebäude 40 wird sie durch eine Wärmepumpe geheitzt, die als Wärmequelle Geothermie nutzt und mit Strom aus Photovoltaik betrieben wird. Für den Gebäudebestand ist die Situation herausfordernder. Die TU Dortmund ist in aller Regel nur Mieterin der Gebäude, die in einer Vielzahl aus der Gründungszeit der Universität in den 60er Jahren stammen und teilweise einen Sanierungsstau aufweisen. Eigentümer der Gebäude ist in der Regel der BLB NRW. Die PV-Nachrüstung war bis 2024 auch deshalb nicht möglich, weil die Gebäude-Gewährleistung baulichen Änderungen entgegenstand. Durch geänderte Rahmenbedingungen des BLB kann dies mittlerweile durch eine Anlage zum bestehenden Mietvertrag umgangen werden. Die Nachrüstung der Dachflächen mit PV-Anlagen müsste allerdings aus eigenen Mitteln der TU Dortmund erfolgen. Zudem muss individuell geprüft werden, ob die Statik und der bauliche Zustand der Dachflächen oder potenziell bestehende Dachaufbauten die Installation einer PV-Anlage zulassen. In Einzelfällen wurde bereits eine PV-Anlage aus eigenen Mitteln nachgerüstet (z. B. auf dem Dach der Versuchshalle des Instituts für Spanende Fertigung am Campus Süd). Daher ist die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen für die TU Dortmund effizienter als die Nachrüstung auf den verhältnismäßig kleinen Dachflächen des Gebäudebestands.
(Stand 14.08.2025)
Die TU Dortmund verfolgt das Ziel, Strom vermehrt selbst aus regenerativen Energiequellen zu produzieren. Die Fläche für Photovoltaikanlagen soll weiter ausgebaut werden. Für alle Neubauten werden PV-Anlagen mit eingeplant. Die Nachrüstung auf den Dachflächen des Gebäudebestands ist aus verschiedenen Gründen nicht ideal. Die Gebäude sind nicht Eigentum der TU Dortmund, sondern des Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW). Die Flächen müssen die baulichen Anforderungen erfüllen, die Gebäudegewährleistung muss beachtet werden und vor allem müssten die PV-Anlagen von der TU Dortmund aus eigenen Mitteln finanziert werden. Daher ist die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen für die TU Dortmund effizienter als die Nachrüstung auf den Dachflächen des Gebäudebestands. Für 2026 ist eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von rund 1,65 MWp geplant, die circa 5 % des Eigenbedarfs der Universität an Strom decken könnte. Standort wird eine 14.000 m2 große Fläche an der Emil-Figge-Straße neben dem HGÜ-Testzentrum. Eine ergänzende Überdachung der Parkflächen mit PV-Anlagen ist zunächst keine Option, denn diese sind zum überwiegenden Teil durch einen etablierten Baumbestand beschattet. Die Frage, ob Bäume für Photovoltaikanlagen gefällt werden sollten, ist komplex. Sowohl der Schutz von Bäumen als auch der Ausbau erneuerbarer Energien sind wichtige Aspekte. Grundsätzlich ist die Fällung gesunder Bäume nicht ohne weiteres zu rechtfertigen, insbesondere wenn alternative Lösungen zur Installation der Solaranlage möglich sind und Ausweichflächen zur Verfügung stehen. Die TU Dortmund will zudem bei Gestaltungs- und Baumaßnahmen auf dem Campus darauf hinwirken, dass Temperaturbelastungen entgegengewirkt wird, z. B. durch konsequente Erhöhung des Bestandes von Laubbäumen vor Dienstgebäuden zur Beschattung und Verschattung von Glasflächen an Gebäuden.
(Stand 16.10.2025)
Mobilität
Aktuelle Situation:
Aktuell stehen am Campus der TU Dortmund keine Ladepunkte auf den landeseigenen Flächen zur Verfügung. Für den Dienstbetrieb des TU-Fuhrparks stehen 13 nicht-öffentliche Ladepunkte zur Verfügung. Weitere sind mit der Umrüstung der Dienstwagenflotte auf E-Mobilität geplant. Zudem werden einige Ladepunkte im Rahmen von Forschungstätigkeiten betrieben. TU-Angehörige und Gäste können ausschließlich öffentlich-zugängliche Ladesäulen in Campusnähe nutzen:
Campus Nord:
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Vogelpothsweg 74/vor dem Nachhaltigkeitsbüro (eon, 2 Ladepunkte, Typ 2)
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Baroper Kirchweg 36/am Frischemarkt Barop (DEW21, 4 Ladepunkte, CCS und Typ 2)
Campus Süd:
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Ecke Stockumer Str./Baroper Str./an der H-Bahn-Haltestelle "Eichlinghofen H-Bahn" (Comfortcharge, 2 Ladepunkte, CCS und Typ 2)
Geplante Maßnahmen:
Über das Programm AOLIS des BLB NRW wurden 100 zu errichtende AC-Ladepunkte mit Lastenmanagement für den Campus der TU Dortmund beantragt, von denen 80 Ladepunkte auf dem Nord-Campus und 20 Ladepunkte auf dem Süd-Campus eingerichtet werden. Zusätzlich werden über das Förderprogramm „Deutschlandnetz“ 16 DC/HPC-Ladepunkte auf dem Parkplatz hinter EF 50 am Vogelpothsweg 74 eingerichtet. Die entsprechenden Parkflächen werden mit Einrichtung der Ladesäule exklusiv für Fahrzeuge mit Elektroantrieb (inklusive Hybrid) für die Ladedauer nutzbar sein. Aktuell liegen leider noch keine belastbaren Aussagen zur Inbetriebnahme der Ladesäulen vor. Nach Schätzung des Dezernats Bau- und Facilitymanagement ist Mitte 2027 mit einer Fertigstellung zu rechnen. Alle Ladesäulen werden nicht durch die TU Dortmund, sondern durch externe Dienstleister als öffentliche Ladesäulen betrieben werden, über die auch das Lade-Roaming abgewickelt wird. Entsprechend wird die TU-Dortmund keine eigene Lade-App entwickeln oder anbieten und auch auf Landesebene sind im Zuge der Ausschreibung keine App-Entwicklungen geplant. Das Ausschreibungsverfahren im AOLIS-Programm ist noch nicht abgeschlossen und der Provider steht noch nicht fest.
(Stand 08.08.2025)
Auf der Webseite zur Radmobilität am Campus gibt es eine Übersicht der (gesicherten) Fahrradabstellplätze. Dort wird auch erläutert, wie die verschiedenen Statusgruppen Zugang zu den Stellplätzen erhalten. Das Dezernat Bau- und Facilitymanagement hat gemeinsam mit dem Nachhaltigkeitsbüro Bedarfe für zusätzliche (überdachte) Fahrradabstellplätze erfasst. Neue Anlagen werden wegen der finanziellen Lage aktuell nicht geplant. In Neubauten müssen aber Stellplätze vorgesehen werden (ETIT, und Chemie). Das CALEDO hat einen Fahrradkeller, den die Nutzer*innen des Gebäudes und die Fakultät Informatik nutzen können.
Bisher war das Fahrradleasing im TV-L rechtlich nicht möglich. Mit den Tarifverhandlungen im Dezember 2023 haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen geändert und eine Einführung des Fahrradleasings ist möglich geworden. Anfang Oktober 2024 hat der Landtag NRW das "Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2024 und 2025 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen" verabschiedet, das Folgendes vorsieht: „(3) Die Berechtigten nach Absatz 1 können auf die ihnen gesetzlich zustehende Besoldung weder ganz noch teilweise verzichten. Ausgenommen sind vermögenswirksame Leistungen und Leistungen im Rahmen einer Entgeltumwandlung für vom Dienstherrn geleaste Dienstfahrräder, die den Berechtigten auch zur privaten Nutzung überlassen werden, wenn es sich um Fahrräder im verkehrsrechtlichen Sinn handelt. Eine Entgeltumwandlung nach Satz 2 setzt außerdem voraus, dass sie für eine Maßnahme erfolgt, die den Berechtigten vom Dienstherrn angeboten wird und es diesen freigestellt ist, ob sie das Angebot annehmen.“ Damit besteht nun die gesetzliche Voraussetzung, um ein Fahrradleasing an der TU Dortmund anbieten zu können. Sobald das Fahrradleasing an der TU Dortmund möglich ist, wird das Nachhaltigkeitsbüro gemeinsam mit den weiteren beteiligten TU-Einrichtungen, dem Dezernat Personal und dem Dezernat Finanzen, zeitnah an dieser Stelle und per Rundmail TU-weit informieren. Derzeit wird das weitere Vorgehen innerhalb der Landesregierung abgestimmt. Die Durchführung einer europaweiten Ausschreibung wurde angestoßen und die anschließende organisatorische Umsetzung wird voraussichtlich einen Zeitraum von 15 bis 18 Monaten in Anspruch nehmen. Es ist daher aktuell damit zu rechnen, dass die Beschäftigten des Landes voraus. ab dem Januar 2027 auf ein solches Angebot zugreifen können.
Die Personalräte und Nachhaltigkeitsbüros der TU Dortmund und der FH Dortmund haben sich zusammengeschlossen, um für die Beschäftigten Vorteile beim Fahrradkauf zu schaffen. Das Rabattangebot richtet sich an alle Beschäftigten, die nachhaltige (Pendel-)Mobilität im Alltag unterstützen möchten. Studierende können das Angebot leider nicht nutzen. Die ausgehandelten Sonderkonditionen für den Erwerb von Fahrrädern und Zubehör dienen als Überbrückung, bis das Fahrradleasing (JobRad) für Beschäftigte der Hochschulen in NRW umgesetzt wird. Idealerweise werden beide Angebote (Fahrradrabatte und JobRad) in Zukunft parallel zur Verfügung stehen.
(Stand 13.08.2025)
Zum 01.03.2025 ist eine Tarifreform des VRR in Kraft getreten. In diesem Zuge sind die Abo-Produkte "Ticket1000", "BärenTicket" und "YoungTicketPlus" entfallen. Unter der Bezeichnung "Jobticket" wurden diese Abo-Produkte bisher für die Mitarbeitenden der TU Dortmund mit Großkundenrabatt angeboten. Da die Konditionen des Jobtickets und des Deutschlandtickets identisch sind, wird die TU Dortmund das Jobticket-Angebot zum 31.08.2025 einstellen. Das Land NRW gewährt keinen Zuschuss auf das Deutschlandticket und stellt dieses somit NICHT als Jobticket bereit. Eine Reduzierung der Kosten des Deutschlandtickets ist somit leider nicht möglich.
Der Campus der TU Dortmund ist weitestgehend autofreie Fußgänger- und Radfahrerzone. Auf und im direkten Umfeld des Campus gibt es 11 Stationen von metropolradruhr. Studierende können Nextbike im gesamten Ruhrgebiet kostenfrei nutzen. Die kostenfreie Nutzungsdauer ist auf eine Stunde pro Ausleihe begrenzt, jedoch gibt es unbegrenzt viele Ausleihen pro Tag. Stationen auf dem Campus befinden sich direkt am AStA (EF50), am HG2, am SRG, am OH14, an der H-Bahn Haltestelle Technologiezentrum sowie an der S-Bahn Station Universität. Studierende müssen darauf achten, keine Kundenkarte zu bestellen. https://asta-dortmund.de/2019/05/10/nextbike/ Dieses Angebot gilt nicht für Mitarbeitende der TU Dortmund.
An der TU Dortmund gibt es aktuell keine Lastenräder, die zentral für dienstliche oder private Zwecke ausgeliehen werden können. Fachschaften, AGs und autonome Referate können im AStA ein Lastenrad ausleihen. Ein Verleih des AStA-Lastenrads an Privatpersonen ist nicht möglich.
Akkus dürfen nicht am Arbeitsplatz geladen werden. E-Bikes dürfen mit in die Gebäude genommen werden und auf den vorgesehenen Flächen abgestellt werden. Hierzu ist es allerdings erforderlich, dass die Akkus in einer feuerfesten Akku-Tasche (z. B. Lipo Safe Bag) transportiert und aufbewahrt werden und sich keine brennbaren Materialien in unmittelbarer Umgebung zum Abstellort der Akku-Tasche befinden.
Auf dem Campus der TU Dortmund gibt es aktuell keine Ladepunkte für E-Bikes, weil die Universität diese aus rechtlichen Gründen nicht selber betreiben darf. Die Universität darf keinen Strom an Personen abgeben. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Mitglieder der TU-Dortmund handelt. Auch eine Abgabe gegen Gebühr ist nicht möglich. Es gäbe rechtliche bzw. organisatorische Lösungen wie die Nutzung von Drittanbietern, die allerdings sehr aufwendig und kostenintensiv in der Umsetzung sind. Zudem sind E-Bike-Stationen in der Anschaffung sehr teuer; sie müssen gewartet und versichert werden. Zudem besteht ein hohes Vandalismus-Risiko.
Einer der größten Sektoren von Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) an der TU Dortmund ist der tägliche Pendelverkehr. Nur 6 % der Studierenden und 10 % der Mitarbeitenden legen ihre Wege THG-frei mit dem Fahrrad oder zu Fuß zur TU Dortmund zurück. Es ist damit folgerichtig, die Fahrradmobilität durch Maßnahmen zu stärken, um den THG-Ausstoß zu senken. Weiterhin ergab die Umfrage allerdings, dass die TU-Mitglieder auf ihren Pendelwegen eine mittlere Distanz von 19 km bewältigen. Mit einer durchschnittlichen Akku-Reiweite von 40 bis 120 km lässt sich der Pendelweg damit gut bestreiten, ohne das Fahrrad am Arbeitsort zu laden. Es ist zweifelhaft, ob die Schaffung von Ladepunkten für E-Bikes tatsächlich Menschen dazu bewegt, für den Arbeitsweg das Fahrrad zu nutzen.
Nach Abwägen aller Mehrwerte und Kosten und mit Blick auf andere Maßnahmen zur Stärkung der Fahrradmobilität, die als effizienter beurteilt werden, wird eine Schaffung von Ladepunkten für E-Bikes durch das Nachhaltigkeitsbüro und das Dezernat Bau- und Facilitymanagement nicht priorisiert.
(Stand 15.08.2025)
Biodiversität
Das Dezernat Bau- und Facilitymanagement hat das Ziel, jede vermeidbare Baumfällung zu umgehen und plant bestmöglich um den Baumbestand herum - allein, um aufwändige Prüfungen durch das Umweltamt der Stadt Dortmund und damit einhergehende Verzögerungen zu vermeiden. Für jede Baumfällung ab einem gewissen Stammdurchmesser muss ein Antrag beim Umweltamt der Stadt gestellt werden. Dort wird, geprüft ob ein Baum gefällt werden kann oder nicht. Einer Fällung wird nicht immer zugestimmt. Manchmal gibt es jedoch keine sinnvollen Lösungen, sodass ein Baum gefällt werden muss. Für jeden gefällten Baum auf dem Campus muss eine Ersatzpflanzung vorgenommen werden, die den Baum aufwiegen muss. So kann es bei größeren Bäumen sein, dass durch eine Fällung zwei, drei oder mehr Bäume nachgepflanzt werden müssen. Es ist das Ziel, dass Pflanzungen möglichst am selben Ort stattfinden. Sollte dies nicht möglich sein, werden aktuell Flächen für Ausgleichspflanzungen am HGÜ in der Emil-Figge-Straße und zwischen ZHB, FH Dortmund und Baroper Straße genutzt.
(Stand 08.08.2025)
Die TU Dortmund will bei Gestaltungs- und Baumaßnahmen auf dem Campus darauf hinwirken, dass Temperaturbelastungen entgegengewirkt wird, z. B. durch konsequente Erhöhung des Bestandes von Laubbäumen vor den Gebäuden zur Beschattung bzw. Verschattung von Glasflächen an Gebäuden. Bei Neubauten und Gebäudesanierungen werden nachhaltige Lösungen durch das Dezernat Bau- und Facilitymanagement mitgedacht und sind im Planungsleitfaden vorgesehen. Beispielsweise wird das Dach des als Effizienzgebäude 40 konzipierten UB-Neubaus begrünt und das Regenwasser gesammelt werden. Ob Dach- bzw. Fassadenbegrünungen Bestandteil der Überlegungen sind, hängt allerdings vom Einzelfall ab. Die Nachrüstung auf den Dach- bzw. Fassadenflächen des Gebäudebestands außerhalb von geplanten Sanierungsmaßnahmen ist aus verschiedenen Gründen nicht ideal. Die Gebäude sind nicht Eigentum der TU Dortmund, sondern des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW (BLB NRW). Die baulichen Anpassungen müssen die baulichen Anforderungen erfüllen, die Gewährleistung muss beachtet werden (die insbesondere in Bezug auf die Sanierungen eine Rolle spielt) und vor allem müssten die Maßnahmen von der TU Dortmund aus eigenen Mitteln für ein angemietetes Gebäude finanziert werden. Für Vorlesungen wurde im Außenbereich der sog. "grüne Hörsaal" am Martin-Schmeißer-Platz eingerichtet.
(Stand 14.08.2025)





