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Semesterticket für den bundesweiten Nahverkehr

TU-Studierende erhalten ab dem Sommersemester Deutschland-Semesterticket

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Bushaltestellenschild mit Mensabrücke und Mathetower im Hintergrund. © Roland Baege​/​TU Dortmund
Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) und das Studierendenparlament haben gemeinsam beschlossen, das Angebot des Deutschland-Semestertickets für die Studierenden der TU Dortmund zu nutzen. Das vergünstigte Deutschlandticket kann ab dem Sommersemester 2024 bundesweit im Nahverkehr genutzt werden. Es ist im Semesterbeitrag enthalten.

Das Semesterticket wird ab dem Sommersemester 2024 günstiger. Der Preis des neuen Deutschland-Semestertickets soll 60 Prozent des regulären Deutschlandtickets betragen. Damit liegt es auch deutlich unter den Kosten für das bisherige NRW-Semesterticket. Der Beitrag für das Semesterticket sinkt im Sommersemester 2024 von bislang 220,02 Euro auf 176,40 Euro. Dies führt zu einem insgesamt niedrigerem Semesterbeitrag von 298,58 Euro, in dem unter anderem 110 Euro Sozialbeitrag an das Studierendenwerk enthalten sind.

Mit dem neuen Semesterticket kann nicht nur der öffentliche Personennahverkehr in NRW, sondern in ganz Deutschland genutzt werden. Entsprechend der Tarifbestimmungen des Deutschlandtickets entfallen allerdings die bisherigen Mitnahmeregelungen für Fahrräder und Personen.

Ticketrückerstattung weiterhin möglich

Weiterhin bestehen bleibt die Regelung, dass alle Studierenden mit einer Freifahrtberechtigung (z. B. aufgrund einer Behinderung) sich den Beitrag des Deutschland-Semestertickets rückerstatten lassen können. Studierende, die ein Auslandssemester absolvieren oder sich während des Semesters exmatrikulieren, können sich ebenfalls die Kosten anteilig rückerstatten lassen.

Entsprechende Anträge für das Wintersemester 2023/24 können noch bis zum 15. März beim AStA gestellt werden. Aufgrund der Umstellung auf das Deutschland-Semesterticket müssen Rückerstattungsanträge bei Auslandsaufenthalten ab dem Sommersemester 2024 künftig innerhalb der ersten vier Semesterwochen gestellt werden. Der AStA stellt auf seiner Homepage weitere Informationen zur Ticketrückerstattung zur Verfügung.

Verhandlungen im Vorfeld

Der Einigung auf das neue Deutschland-Semesterticket waren viele Gespräche und Verhandlungen des AStA mit den ASten anderer Universitäten, Politiker*innen und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) vorausgegangen. Da der Preisabstand des bisherigen Semestertickets zum Deutschlandticket zu gering war, wäre es als Solidarmodell nicht mehr tragbar gewesen. Das hatte ein vom AStA der TU Dortmund in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten bestätigt. Um Druck aufzubauen, hatte der AStA die bisher bestehenden Semesterticketverträge mit dem VRR zum Wintersemester 2024/25 gekündigt.

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