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Änderung des Landesreisekostengesetzes

Klimafreundlichere Dienstreisen

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  • 13 Massnahmen zum Klimaschutz
  • TU News
Auf einem blauen Koffer liegt ein Reisepass. © Pixabay
Seit Anfang des Jahres erleichtert eine Änderung des Landesreisekostengesetzes NRW, klimafreundlicher auf Dienstreisen zu gehen.

Durch die Änderung können sich Dienstreisende zum Beispiel für eine Bahnfahrt entscheiden, auch wenn die Fahrkarte teurer ist oder durch die längere Fahrzeit Anspruch auf Übernachtung und höheres Tagegeld entsteht. Zudem kann für Bahnfahrten ab zwei Stunden einschließlich Umsteigezeiten die 1. Klasse genutzt werden. Eine weitere Änderung ist die Vereinfachung der Wegstreckenentschädigung bei Nutzung des eigenen Fahrzeugs.

Im ServicePortal gibt es eine Übersicht zu allen wichtigen Neuerungen bereitgestellt.

Das neue LRKG NRW gilt für alle ab dem 1. Januar 2022 angetretenen Reisen. Für alle noch im Jahr 2021 begonnenen Reisen gelten weiterhin die bisherigen Regelungen.

Alle Reisenden, die nicht über einen SAP-Zugang verfügen, benutzen für alle ab dem 1. Januar 2022 angetretenen Reisen bitte die im ServicePortal bereitgestellten neuen Formulare.

Gerne helfen die Kolleg*innen des Sachgebietes „Personalrechtliche Nebengebiete“ bei weiteren Fragen oder Informationen zum Thema Dienstreisen jederzeit weiter.

 

Auszug aus einer Rundmail der TU Dortmund vom 07.02.2022