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Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig machen

Ziel 11: Nachhaltige Städte und Gemeinden

Das Ziel gliedert sich in mehrere Unterziele. SDG 11 beschließt die Verbesserung des Zugangs zu sicherem, bezahlbarem Wohnraum und Verkehrssystemen (11.1 + 11.2). Dabei sollen insbesondere Ältere oder Menschen in prekären Situationen oder mit Behinderungen als auch Frauen und Kinder berücksichtigt werden. Insgesamt soll die Verstädterung inklusiver gestaltet werden,  partizipatorisch geplant und Weltkulturerben und Weltnaturerbe berücksichtigt werden (11.3 + 11.4). Die Umweltbelastung pro Kopf in den Städten, Luftqualität und Abfallbehandlung sollen reduziert werden und Todesfälle sowie betroffene Menschen aufgrund von Katastrophen sollen deutlich reduziert werden (11.5 + 11.6). Die Förderung des Zugangs zu sicheren und inklusiven Grünflächen im öffentlichen Raum ist ein Ziel (11.7).

Dabei soll gleichzeitig eine nationale und regionale Entwicklungsplanung gefördert und soziale sowie ökologische Verbindungen zwischen städtischen und ländlichen Gebieten gestärkt werden (11.a). Politiken und Pläne zur Förderung der oben genannten Maßnahmen in den Städten und Siedlungen sollen bis 2020 erhöht werden und es wird darauf abgezielt, die am wenigsten entwickelten Länder durch finanzielle und technische Hilfe beim Bau nachhaltiger Gebäude unter Nutzung regionaler Materialien zu unterstützen (11.b + 11.c).

Vier Häuser auf orangenem Hintergrund. © UN

Neues zu nachhaltigen Städten und Gemeinden

Anreize für klimafreundliche Anreise schaffen

Neue Fahrradabstellanlagen am Campus!

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  • 9 Industrie, Innovation und Infrastruktur
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Fahrräder vor Herbstbäumen am Campus Nord © Archiv​/​TU Dortmund

Um Mitarbeitende und Studierende der TU Dortmund zu motivieren, mit dem Fahrrad anzureisen, stehen ab sofort zwei neue sichere Fahrradabstellanlagen zur Verfügung.

Im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die TU Dortmund vorgenommen sichere Fahrradstellplätze an der Universität zu schaffen, um die Radmobilität am Campus zu erhöhen.

Zusätzlich zu der Fahrradabstellanlage mit 84 Stellplätzen unter der Mensabrücke (siehe u. Standort A), die seit April 2023 in Betrieb ist, wurden zwei neue Anlagen errichtet. Die erste Anlage befindet sich am, Campus Nord auf dem Parkplatz P1 der Chemietechnik (siehe u. Standort B). Die zweite Anlage ist auf dem Campus Süd zwischen GB II und GB III zu finden (siehe u. Standort C). Die beiden neuen Anlagen bieten jeweils 20 Plätze. Alle drei Anlagen können ab sofort mit jedem Transponder geöffnet und geschlossen werden. Dieser Service steht allen Mitarbeitenden standardmäßig zur Verfügung. Studierende können einen Transponder für die Anlagen über dieses Formular beantragen und bekommen zeitnah eine Rückmeldung. Die Ausgabe der Transponder findet in der Emil-Figge-Straße 71 über das Dezernat Bau und Facilitymanagement statt. Falls es Probleme mit den Transpondern beim öffnen bzw. schließen der Anlagen gibt, wenden Sie sich bitte per Mail an das Dezernat 6.

Darüber hinaus steht der Fahrradhub aus dem  Forschungsprojekt von InnaMoRuhr nun dauerhaft am kleinen Parkplatz am EF50-Gebäude (siehe u. Standort D).

Foto von Fahrradanlage auf dem Campus Nord auf dem Parkplatz P1 bei der Chemietechnik © Dezernat 6​/​TU Dortmund
Fahrradanlage Campus Nord, Chemietechnik (Standort B)
Foto von Fahrradanlage auf dem Campus Süd zwischen GB II und GB III © Dezernat 6​/​TU Dortmund
Fahrradanlage Campus Süd, GB II/GB III (Standort C)
Karte mit den Standorten der vier Fahrradabstellanlagen © TU Dortmund