FAQ - Häufig gestellte Fragen
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Energieverbrauch
In 2026 wurde ein Projektbüro Energie- und Umweltmanagement eingerichtet. Es begleitet die Einführung eines Energiemanagementsystems, unterstützt bei der Erhebung und Auswertung energierelevanter Daten und arbeitet eng mit zentralen Einrichtungen, Fakultäten sowie weiteren Akteur*innen der Universität zusammen.
Das Energieportal der TU Dortmund informiert über Maßnahmen der Universität, die den Energiebedarf senken und die Erzeugung bzw. die Nutzung von grüner Energie auf dem Campus fördern.
Die TU Dortmund verfolgt das Ziel, Strom vermehrt selbst aus regenerativen Energiequellen zu produzieren. Für alle Neubauten werden PV-Anlagen durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) mit eingeplant. Im Rahmen von Sanierungen wird geprüft, ob PV-Anlagen nachrüstbar sind. So ist z. B. der neue Sporterweiterungsbau mit einer PV-Anlage ausgestattet. Auch für den Neubau der Universitätsbibliothek ist eine PV-Anlage geplant. Als Effizienzgebäude 40 wird sie durch eine Wärmepumpe geheitzt, die als Wärmequelle Geothermie nutzt und mit Strom aus Photovoltaik betrieben wird.
Für den Gebäudebestand ist die Situation herausfordernder. Die TU Dortmund ist in aller Regel nur Mieterin der Gebäude, die in einer Vielzahl aus der Gründungszeit der Universität in den 60er Jahren stammen und teilweise einen Sanierungsstau aufweisen. Eigentümer der Gebäude ist in der Regel der BLB NRW. Die PV-Nachrüstung war bis 2024 auch deshalb nicht möglich, weil die Gebäude-Gewährleistung baulichen Änderungen entgegenstand. Durch geänderte Rahmenbedingungen des BLB kann dies mittlerweile durch eine Anlage zum bestehenden Mietvertrag umgangen werden. Die Nachrüstung der Dachflächen mit PV-Anlagen müsste allerdings aus eigenen Mitteln der TU Dortmund erfolgen. Zudem muss individuell geprüft werden, ob die Statik und der bauliche Zustand der Dachflächen oder potenziell bestehende Dachaufbauten die Installation einer PV-Anlage zulassen. In Einzelfällen wurde bereits eine PV-Anlage aus eigenen Mitteln nachgerüstet (z. B. auf dem Dach der Versuchshalle des Instituts für Spanende Fertigung am Campus Süd). Daher ist die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen für die TU Dortmund effizienter als die Nachrüstung auf den verhältnismäßig kleinen Dachflächen des Gebäudebestands.
Am Standort neben dem HGÜ-Testzentrum wurde eine Photovoltaik-Freiflächenanlage installiert. Die Anlage kann rund fünf Prozent des Strombedarfs der Universität decken. Insgesamt wurden 3.650 Solarmodule aufgebaut. Zusammen erzielen sie eine Leistung von rund 1,7 MWp, sodass die Universität ihren selbst produzierten Solarstrom verzehnfachen kann.
(Stand 11.09.2026)
Eine Überdachung ist aufgrund des bestehenden Baumbestandes nicht zielführend. Die Frage, ob Bäume für Photovoltaikanlagen gefällt werden sollten, ist komplex. Sowohl der Schutz von Bäumen als auch der Ausbau erneuerbarer Energien sind wichtige Aspekte. Grundsätzlich ist die Fällung gesunder Bäume nicht ohne weiteres zu rechtfertigen, insbesondere wenn alternative Lösungen zur Installation der Solaranlage möglich sind und Ausweichflächen zur Verfügung stehen. Die TU Dortmund will zudem bei Gestaltungs- und Baumaßnahmen auf dem Campus darauf hinwirken, dass Temperaturbelastungen entgegengewirkt wird, z. B. durch konsequente Erhöhung des Bestandes von Laubbäumen vor Dienstgebäuden zur Beschattung und Verschattung von Glasflächen an Gebäuden.
(Stand 11.09.2026)
Betrieb
Etwa 70 % des Abfalls an der TU Dortmund werden als gemischte Gewerbeabfälle über die DOGA entsorgt. Diese Abfälle werden maschinell sortiert; dabei können rund 85 % der enthaltenen Wertstoffe – einschließlich Verpackungen – dem Recycling zugeführt werden. Die übrigen etwa 30 % werden als Restmüll über die EDG entsorgt und verbrannt. Die TU Dortmund ist nach der Abfallsatzung der Stadt Dortmund verpflichtet, Restmülltonnen in einem festgelegten Umfang bereitzustellen. Ein separates Sammelsystem für Verpackungen in Büros oder an zentralen Standorten würde zusätzliche Behälter, Dienstleistungen und Transportfahrten erfordern. Der damit verbundene organisatorische und finanzielle Aufwand steht derzeit nicht im Verhältnis zum zusätzlichen Nutzen. Bereits getrennt gesammelt werden Altpapier, Kartonagen, Styropor, Sperrmüll und Sonderabfälle. Weitere Sammelboxen, beispielsweise für Kronkorken, Flaschenkorken, Zigarettenstummel oder Smartphones, sind derzeit nicht vorgesehen. Weitere Informationen für Mitarbeitende gibt es beim Referat Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz.
Mobilität
Planen Sie Dienstreisen möglichst mit der Bahn: Nach dem Landesreisekostengesetz NRW können Sie diese auch dann wählen, wenn höhere Kosten oder durch die längere Reisezeit zusätzliche Übernachtungs- bzw. Tagegeldkosten entstehen. Für Bahnfahrten ab zwei Stunden einschließlich Umsteigezeiten ist zudem die Nutzung der 1. Klasse möglich. Im ServicePortal sind weitere Hinweise zu Dienstreisen für Mitarbeitende bereitgestellt. Bahntickets können Mitarbeitende der TU Dortmund über das ServicePortal zum reduzierten Großkundenpreis erwerben. Bei unvermeidbaren Reisen können CO2-Emissionen gegebenenfalls kompensiert werden, etwa in bestimmten DFG-geförderten Forschungsprojekten. Prüfen Sie daher die jeweiligen Förderbedingungen. Das Landesreisekostengesetz NRW sieht eine solche Kompensation zur Zeit nicht vor. Bei der bewussten Wahl des Verkehrsmittels unterstützt ein Vergleichsrechner, z. B. Ecopassenger: Dort lassen sich Energieverbrauch sowie CO2- und Luftschadstoffemissionen von Bahn, Auto und Flugzeug vergleichen.
Aktuelle Situation:
Aktuell stehen am Campus der TU Dortmund keine Ladepunkte auf den landeseigenen Flächen zur Verfügung. Für den Dienstbetrieb des Fuhrparks stehen an der TU Dortmund 13 nicht-öffentliche Ladepunkte zur Verfügung. Weitere sind mit der Umrüstung der Dienstwagenflotte auf E-Mobilität geplant. Zudem werden einige Ladepunkte im Rahmen von Forschungstätigkeiten betrieben. Angehörige und Gäste der TU Dortmund können ausschließlich öffentlich-zugängliche Ladesäulen in Campusnähe nutzen:
Campus Nord:
- Vogelpothsweg 74/vor dem Nachhaltigkeitsbüro (eon, 2 Ladepunkte, Typ 2)
- Baroper Kirchweg 36/am Frischemarkt Barop (DEW21, 4 Ladepunkte, CCS und Typ 2)
Campus Süd:
- Ecke Stockumer Str./Baroper Str./an der H-Bahn-Haltestelle "Eichlinghofen H-Bahn" (Comfortcharge, 2 Ladepunkte, CCS und Typ 2)
Geplante Maßnahmen:
Über das Programm AOLIS des BLB NRW wurden 100 zu errichtende AC-Ladepunkte mit Lastenmanagement für den Campus der TU Dortmund beantragt, von denen 80 Ladepunkte auf dem Nord-Campus und 20 Ladepunkte auf dem Süd-Campus eingerichtet werden. Die entsprechenden Parkflächen werden mit Einrichtung der Ladesäule exklusiv für Fahrzeuge mit Elektroantrieb (inklusive Hybrid) für die Ladedauer nutzbar sein. Aktuell liegen leider noch keine belastbaren Aussagen zur Inbetriebnahme der Ladesäulen vor. Nach Schätzung des Dezernats Bau- und Facilitymanagement ist Mitte 2027 mit einer Fertigstellung zu rechnen. Alle Ladesäulen werden nicht durch die TU Dortmund, sondern durch externe Dienstleister als öffentliche Ladesäulen betrieben werden, über die auch das Lade-Roaming abgewickelt wird. Entsprechend wird die TU-Dortmund keine eigene Lade-App entwickeln oder anbieten und auch auf Landesebene sind im Zuge der Ausschreibung keine App-Entwicklungen geplant. Das Ausschreibungsverfahren im AOLIS-Programm ist noch nicht abgeschlossen und der Provider steht noch nicht fest.
Zusätzlich werden über das Förderprogramm „Deutschlandnetz“ 16 DC/HPC-Ladepunkte auf dem Parkplatz hinter EF 50 am Vogelpothsweg 74 eingerichtet (zum Jahreswechsel 2026/2027).
(Stand 11.09.2026)
Im Zuge einer Tarifreform des VRR sind die Abo-Produkte "Ticket1000", "BärenTicket" und "YoungTicketPlus" entfallen. Unter der Bezeichnung "Jobticket" wurden diese Abo-Produkte bisher für die Mitarbeitenden der TU Dortmund mit Großkundenrabatt angeboten. Da die Konditionen des Jobtickets und des Deutschlandtickets identisch sind, hat die TU Dortmund das Jobticket-Angebot zum 31.08.2025 eingestellt. Das Land NRW gewährt keinen Zuschuss auf das Deutschlandticket und stellt dieses somit NICHT als Jobticket bereit. Eine Reduzierung der Kosten des Deutschlandtickets ist somit leider nicht möglich.
Biodiversität
Die TU Dortmund ist bestrebt, die Biodiversität auf dem Campus zu erhöhen. Die Anlage echter Wildblumenwiesen ist relativ aufwendig und kostenintensiv: Böden müssen vorbereitet, Flächen speziell gepflegt und dauerhaft fachgerecht bewirtschaftet werden. Frühere Blühstreifen konnten wegen fehlender Pflegekapazitäten nicht nachhaltig erhalten werden. Mit dem Auslaufen des aktuellen Grünpflegevertrags Ende 2027 soll im Rahmen einer Neuausschreibung eine Fachfirma gefunden werden, die Wildblumenwiesen bzw. Blumenrasen fachgerecht anlegen und pflegen kann. Für die Neuanlagen sollen auch geeignete Flächen auf dem Campus Süd geprüft werden. Nicht alle Bereiche kommen infrage, etwa wegen Staunässe, Bodenschäden oder bestehender Nutzung als Liegewiese. Auch die Grünflächen unter der neuen Freiflächen-PV-Anlage auf dem Campus Nord sollen nachhaltig bewirtschaftet werden.
(Stand 02.08.2026)
Das Dezernat Bau- und Facilitymanagement hat das Ziel, jede vermeidbare Baumfällung zu umgehen und plant bestmöglich um den bestehenden Baumbestand herum. Für jede Baumfällung ab einem gewissen Stammdurchmesser muss ein Antrag beim Umweltamt der Stadt gestellt werden. Dort wird geprüft, ob ein Baum gefällt werden darf. Einer Fällung wird nicht immer zugestimmt. Für jeden gefällten Baum auf dem Campus muss eine Ersatzpflanzung vorgenommen werden, die den Baum aufwiegen muss. So kann es bei größeren Bäumen sein, dass durch eine Fällung zwei, drei oder mehr Bäume nachgepflanzt werden müssen. Es ist das Ziel, dass Pflanzungen möglichst am selben Ort stattfinden. Sollte dies nicht möglich sein, werden aktuell Flächen für Ausgleichspflanzungen am HGÜ in der Emil-Figge-Straße und zwischen ZHB, FH Dortmund und Baroper Straße genutzt.
(Stand 07.09.2026)
Die TU Dortmund will bei Gestaltungs- und Baumaßnahmen auf dem Campus darauf hinwirken, dass Temperaturbelastungen entgegengewirkt wird, z. B. durch konsequente Erhöhung des Bestandes von Laubbäumen vor den Gebäuden zur Beschattung bzw. Verschattung von Glasflächen an Gebäuden. Bei Neubauten und Gebäudesanierungen werden nachhaltige Lösungen durch das Dezernat Bau- und Facilitymanagement mitgedacht und sind im Planungsleitfaden vorgesehen. Beispielsweise wird das Dach des als Effizienzgebäude 40 konzipierten UB-Neubaus begrünt und das Regenwasser gesammelt werden. Ob Dach- bzw. Fassadenbegrünungen Bestandteil der Überlegungen sind, hängt allerdings vom Einzelfall ab. Die Nachrüstung auf den Dach- bzw. Fassadenflächen des Gebäudebestands außerhalb von geplanten Sanierungsmaßnahmen ist aus verschiedenen Gründen nicht ideal. Die Gebäude sind nicht Eigentum der TU Dortmund, sondern des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW (BLB NRW). Die baulichen Anpassungen müssen die baulichen Anforderungen erfüllen, die Gewährleistung muss beachtet werden (die insbesondere in Bezug auf die Sanierungen eine Rolle spielt) und vor allem müssten die Maßnahmen von der TU Dortmund aus eigenen Mitteln für ein angemietetes Gebäude finanziert werden. Für Vorlesungen wurde im Außenbereich der sog. "grüne Hörsaal" am Martin-Schmeißer-Platz eingerichtet.
(Stand 07.09.2026)




