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Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen

Ziel 5: Geschlechtergleichheit

Das Ziel gliedert sich in mehrere Unterziele, welche zur Beseitigung von allen Formen der Diskriminierung (5.1), der Gewalt gegen Frauen und Mädchen (5.2) und schädlichen Praktiken wie Kinderheirat oder Genitalverstümmelung (5.3) führen. Zudem soll unbezahlte Pflege- und Hausarbeit anerkannt und wertgeschätzt werden (5.4), die volle Teilhabe von Frauen und ihre Chancengleichheit bei der Übernahme von Führungsrollen sichergestellt werden (5.5), sowie der allgemeine Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und reproduktiven Rechten gewährleistet  werden (5.6). Dazu müssen Reformen für gleiche Rechte in Bezug auf wirtschaftliche Ressourcen, Grundeigentum und weitere Vermögensformen durchgeführt werden (5.a), die Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologie verbessert (5.b) und durchsetzbare Rechtsvorschriften zur Förderung der Selbstbestimmung aller Frauen und Mädchen verstärkt werden (5.c).

Kombination aus den Symbolen für männlich und weiblich auf rotem Hintergrund. © UN

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